betriebliche Mobilität

Was bedeutet die neue EU-Richtlinie für die Dekarbonisierung der Unternehmensmobilität?

Die CSRD verpflichtet rund 50.000 Unternehmen in der EU, ihre wirtschaftlichen Aktivitäten unter Nachhaltigkeitsaspekte zu erfassen. Eines der Kernelemente ist die betriebliche Mobilität, denn sie verursacht rund 30% der Emissionen von Unternehmen.


Am 10. November verabschiedete das Europäische Parlament den endgültigen Entwurf der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD). Somit steht es fest: Unternehmen in der Europäischen Union (EU) werden dazu verpflichtet Informationen und Daten zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Fragen öffentlich zu machen.

Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Die CSRD ist die neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Ziel der EU ist es, mit der CSRD zu einer nachhaltigeren Wirtschaft und Gesellschaft in Europa beizutragen. 

Wen betrifft die neue EU-Richtlinie?  

Für große kapitalmarktorientierte Unternehmen, Versicherungen und Banken ist das Thema ESG-Reporting nichts Neues. Sie müssen bereits seit 2017 über ihre Aktivitäten hinsichtlich Umwelt- und Klimaschutz, soziale Aspekte sowie ihrer Corporate Governance berichten. 

Mit der Ablösung der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und der schrittweisen Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) müssen zukünftig alle Unternehmen – unabhängig von Börsennotierung und ohne den bisherigen Schwellenwert von 500 Beschäftigten – Rechenschaft über ihren sozialen und ökologischen Fußabdruck ablegen.

Mit der CSRD werden bestehende Regeln zur nicht-finanziellen Berichterstattung erheblich erweitert.

 

Emissionen der betrieblichen Mobilität ausweisen und messen

Ob mit Fahrrad, Bus, Bahn, ob mit Auto oder Flieger: Unternehmen müssen mobil sein. Wer für Mitarbeiter und Kunden gut erreichbar ist spart Kosten und verschafft sich Vorteile. In der Regel verursacht man aber auch Emissionen.

Alle Aktivitäten rund um die betriebliche Mobilität kosten Geld, Zeit und verursachen durch ihren Energieverbrauch meist klimaschädliche CO₂-Emissionen. Ziel der neuen EU-Gesetzgebung ist es, die klimaschädlichen Emissionen von Unternehmen ab 2023 transparent zu machen und die Unternehmen zu verpflichten, diese zu reduzieren. Zu diesem Zweck hat die EU die "Corporate Sustainable Reporting Directive" (CSRD) erlassen.

Die CSRD verpflichtet rund 50.000 Unternehmen in der EU, ihre wirtschaftlichen Aktivitäten unter Nachhaltigkeitsaspekte zu erfassen und ab 2023 regelmäßig darüber zu berichten. Das künftige Berichtssystem geht weit über die derzeitige Berichtspraxis hinaus. Eines der Kernelemente der Berichte ist die betriebliche Mobilität, denn sie verursacht rund 30% der Emissionen von Unternehmen. Die CSRD verpflichtet die Unternehmen, sich intensiver mit den von ihnen verursachten Emissionen zu befassen und sie transparent zu machen.

Was bedeutet die neue EU-Richtlinie für die Unternehmensmobilität? 

Viele Unternehmen gehen bereits gegen die von Ihrer betrieblichen Mobilität verursachten Emissionen vor, indem sie zum Beispiel ein Mobilitätsbudget anbieten oder Geschäftsreisen reduzieren. Die Auswirkungen dieser Maßnahmen werden jedoch selten gemessen und viel zu oft adressieren diese Angebote nur einen Teil der Angestellten. 

 
Die Deloitte-Studie Nachhaltige Dekarbonisierung: Neue Optionen für die Mobilität zeigt, dass neben den traditionellen Maßnahmen - wie etwa die Bezuschussung der Kosten für öffentliche Verkehrsmittel (von 76 % der Befragten genannt) - die Arbeitnehmer:innen auch wünschen, dass ihre Arbeitgeber noch weiter gehen, zum Beispiel durch die Förderung der E-Mobilität, wie elektrische Firmenwagen (59 % der Befragten) oder die Bereitstellung von Firmenfahrrädern oder geleasten E-Bikes (56 % der Befragten). 

Um die Dekarbonisierung am Arbeitsplatz und die Klimaziele für die Mobilität zu erreichen, müssen sowohl die Arbeitgeber:innen als auch die Arbeitnehmer:innen einbezogen und verschiedene Maßnahmen kombiniert werden. Es reicht nicht aus, dass Unternehmen neue Initiativen ergreifen: Die Unternehmen müssen dazu motivieren, dass auch Mitarbeiter:innen ihr Verhalten ändern, sowie deren aktive Beteiligung sicherstellen.

Mit der neuen EU-Richtlinie werden Unternehmen nun dazu verpflichtet genauer hinzusehen. Das bedeutet, dass tatsächliche, durch die Mitarbeitermobilität verursachte Emissionen gemessen und berichtet werden müssen. Die große Chance für Unternehmen hier, ist ein langfristiger, nachhaltiger Wandel der Unternehmensmobilität und ein besseres Verständnis ihrer Verantwortung gegenüber der Umwelt und den Menschen.  

 

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